Liebe Mandant*innen,
wie Sie sicherlich bereits erfahren haben, gibt es seit dem 01.01.2023 keine Krankmeldungen mehr in Papierform, es gilt ab sofort die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU. Ein Anruf des*r Arbeitnehmer*in beim Arbeitgeber reicht aus.
Da unvollständige Angaben zur Krankmeldung diverse Fragen und somit zusätzlichen Aufwand und Kosten nach sich ziehen können, haben wir ein PDF-Formular entworfen, welches sämtliche notwendigen Abfragen enthält. Gerne können Sie dieses direkt am PC oder auf Papier ausfüllen und im Krankheitsfall eines*r Mitarbeiter*in uns das vollständig ausgefüllte Formular zukommen lassen.
Bitte achten Sie darauf, dass die Übergabe an uns stets unmittelbar nach der Krankmeldung des/r Arbeitnehmer*in erfolgt und NICHT erst am Monatsende oder mit Abgabe der Stundenaufzeichnungen.
Neben dem PDF-Formular haben wir Ihnen eine ausführliche Erläuterung des neuen Verfahrens angehängt. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
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