Zum 01.10.2022 erhöht sich der Mindestlohn auf 12,00 € brutto pro Stunde. Zusätzlich werden die Gehaltsobergrenzen im Minijobbereich auf 520 € im Monat angehoben, im Midijobbereich auf 1.600 € pro Monat.
Beschäftigen Sie zum 30.09.2022 Midijobber mit einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt bis 520 € im Monat gilt für diese Arbeitnehmer bis zum 31.12.2023 Bestandsschutz. Um für mögliche künftige Anpassungen des Mindestlohns vorzusorgen wurde seitens des Gesetzgebers auch die Berechnungsformel für die dynamische Geringfügigkeitsgrenze geändert.
Für weitere detaillierte Informationen zum Thema Mindestlohnerhöhung stehen wir Ihnen gerne mit unseren Experten*innen zur Verfügung.
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