Der seit Ende 2020 vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft zum 30. Juni 2023 aus. Ab dem 1. Juli 2023 gelten die regulären Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss somit grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen beruhen (Lieferausfall, Produktionseinschränkung etc.).
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise für Fragen rund um die Beantragung von Kurzarbeitergeld zur Verfügung.
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