Aufgrund eines exponentiellen Anstiegs der Neuinfektionen haben Bund und Länder zum 2. November eine deutliche Verschärfung der Corona-Regelungen vereinbart. Wie bereits zu Beginn der Pandemie werden viele Unternehmen bis zum 30.11.2020 geschlossen bzw. dessen Betrieb untersagt. Nachfolgend informieren wir Sie über die wesentlichsten Änderungen der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg:
Übersicht über die verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/Uebersicht_Verschaerfung_CoronaVO_Novemeber.pdf
Schneller Überblick über die neuen Regelungen
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201101_Corona_Massnahmen_Zusammenfassung.pdf
Änderungen der Corona-Verordnung zum 02.11.2020
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201101_Sechste_VO_der_LReg_zur_Aenderung_der_CoronaVO.pdf
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