Aufgrund eines exponentiellen Anstiegs der Neuinfektionen haben Bund und Länder zum 2. November eine deutliche Verschärfung der Corona-Regelungen vereinbart. Wie bereits zu Beginn der Pandemie werden viele Unternehmen bis zum 30.11.2020 geschlossen bzw. dessen Betrieb untersagt. Nachfolgend informieren wir Sie über die wesentlichsten Änderungen der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg:

Übersicht über die verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/Uebersicht_Verschaerfung_CoronaVO_Novemeber.pdf

Schneller Überblick über die neuen Regelungen

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201101_Corona_Massnahmen_Zusammenfassung.pdf

Änderungen der Corona-Verordnung zum 02.11.2020

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201101_Sechste_VO_der_LReg_zur_Aenderung_der_CoronaVO.pdf